Schulordnung als PDF

(Personenbezeichnungen beziehen sich im Folgenden auf beide Geschlechter)

Trägerschaft

Unter dem Namen «Musikschule Chur» besteht mit Sitz in Chur ein Verein auf gemeinnütziger Basis im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Unterricht

Das 1. Semester (Herbstsemester) dauert von August bis Januar.

Das 2. Semester (Frühlingssemester) dauert von Februar bis Juni.

In der Regel werden 18 Semesterlektionen zu 30, 40, 50 oder 60 Minuten erteilt.

Anzahl und Dauer der Semesterlektionen werden von der Schulleitung oder den Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Eltern, bzw. den erwachsenen Schülern festgelegt.

Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten der Musikschule Chur statt.

Kann der Unterricht auf Grund einer ausserordentlichen Lage (Pandemie, Quarantäne, Kriegsfall, Naturkatastrophe, Unwetter, Zerstörung der Unterrichtsräumlichkeiten o.ä.) nicht wie gewohnt in den Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden, hat die Schulleitung das Recht, Fernunterricht anzuordnen.

Präsenz- und Fernunterricht gelten als gleichwertige Unterrichtsformen. Bei erteiltem Fernunterricht besteht kein Anspruch auf Rückforderung des Schulgeldes.

Erwachsene ab dem 26. Altersjahr haben die Möglichkeit, Musikkurse im Abo-Angebot zu nutzen. Beim Abo-Angebot kann zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im 5er-, 10er- und 15er-Abo zu 30, 40 oder 60 Minuten gewählt werden.

Anmeldung

Anmeldeschluss 1. Semester (Herbstsemester) ist der 1. Juni.

Anmeldeschluss 2. Semester (Frühlingssemester) ist der 31. Dezember.

Die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet zur Einhaltung der Schulordnung und zur ordnungsgemässen Zahlung des Schulgeldes.

Austritt

Für einen Austritt steht ihnen das Formular «Abmeldung vom Instrumental-/Gesangsunterricht» auf unserer Webseite www.musikschulechur.ch zur Verfügung. Der Austritt ist nur auf Ende eines Semesters möglich.

Abmeldetermine:

Ende 1. Semester bis 31. Dezember

Ende 2. Semester bis 31. Mai

Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgemeldete Schüler*innen gelten für das nächste Semester als angemeldet. Bei Abmeldungen, welche nicht termingerecht eingereicht werden, stellt die Musikschule als Entschädigung für die Lehrperson und den administrativen Aufwand den vollen Semesterpreis des kommenden Semesters in Rechnung.

Austritte während des Semesters sind nur in besonderen Fällen möglich (z.B. Wegzug, schwere Erkrankung oder Unfall). In solchen Fällen wird das nicht benützte Schulgeld ab der 5. ausfallenden Lektion zurückerstattet. In anderen Fällen besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Ausschluss

Schüler, die den Unterricht durch ihr Verhalten stören oder diesen nicht ordnungsgemäss besuchen, können vom Vorstand der Musikschule vorübergehend oder

dauernd ausgeschlossen werden. Die gleiche Massnahme gilt bei Nichtbezahlung des Schulgeldes. Rückerstattungsansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

Schüler

Die Schüler*innen sind zum regelmässigen Besuch der vereinbarten Lektionszeiten verpflichtet. Sind sie am Besuch des Unterrichts verhindert, so haben sie sich frühzeitig direkt bei der Lehrperson abzumelden. Kann die Lehrperson nicht mehr erreicht werden, so können kurzfristige Abmeldungen auch über das Musikschulsekretariat erfolgen. Werden Stundenausfälle durch die Schüler*innen verursacht, besteht kein Anspruch auf Nachholen oder Rückzahlung der Lektionen. Dies gilt auch für Lektionen, die auf einen allgemeinen Feiertag (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrtstag, Pfingstmontag) oder einen Schulanlass der Schüler fallen. Ausnahmefälle:
Bei länger dauerndem Ausfall der Schüler (z.B. Krankheit oder Unfall) wird das nicht benützte Schulgeld ab der 5. ausfallenden Lektion zurückerstattet. Allfällige Reklamationen sowie den Unterricht betreffende Anfragen seitens der Eltern und erwachsener Schüler*innen sind in erster Linie an die betreffende Lehrperson und in zweiter Linie an die Schulleitung der Musikschule zu richten.

Schulgeld

Das Schulgeld wird jeweils zu Semesterbeginn fakturiert und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Ausnahmsweise kann auch eine Zahlung in Raten vereinbart werden.

Schulgeldermässigung

  • Die Musikschule Chur ermöglicht eine Schulgeldreduktion von 30% für Schülerinnen und Schüler, welche im Besitz einer KulturLegi sind. 
  • Eine Kopie der KulturLegi wird zusammen mit der Anmeldung eingereicht. 
  • Es werden max. 36 Lektionen zu 30 Minuten Unterricht pro Schüler im Jahr unterstützt.
  • Die Schulgeldermässigung wird bis zum vollendeten 20. Altersjahr gewährt.
  • Die jährlich erneuerte KulturLegi muss bei der Schulleitung oder im Sekretariat eingereicht werden.
  • Ein regelmässiger Besuch der Unterrichtslektionen wird erwartet. Die Absenzen-Kontrolle wird berücksichtigt.

Lehrpersonen

Der Stundenplan wird von den Lehrpersonen in Absprache mit den Schülern/Eltern festgelegt. Ist die Lehrperson an der Unterrichtserteilung verhindert, so ist sie verpflichtet, die Schüler/Eltern rechtzeitig zu benachrichtigen. Können von der Lehrperson verursachte Ausfälle nicht vor- oder nachgeholt werden, so haben die Schüler*innen Anrecht auf eine entsprechende Rückerstattung. In Absprache mit der Schulleitung kann die Lehrperson in Ausnahmefällen Fernunterricht anbieten. Präsenz- und Fernunterricht gelten als gleichwertige Unterrichtsformen.

Lehrmittel

Die Beschaffung der Lehrmittel ist Sache der Schüler*innen. Sie werden im Einvernehmen mit der Lehrperson bestimmt.

Vorspielstunden

An Musizierstunden, Konzerten und Anlässen aller Art haben die Schüler*innen Gelegenheit, sich im Vorspielen zu üben.

Ferien

Die Ferien richten sich nach denjenigen der Stadtschule Chur.

Diese Schulordnung ersetzt alle bisherigen Schulordnungen.

Der Vorstand

Chur, im November 2021